Anbei erhalten Sie einen Überblick über unseren Qualitätsanspruch und unsere Referenzlisten.

Sicherlich haben wir auch schon in Gebäuden ganz in Ihrer Nähe ein Objekt betreut, fragen Sie uns !

Die Firma RÖHL entwickelt ständig Ihre Prozesse weiter und hat sich die Einhaltung entsprechender Standards zertifizieren lassen.

RÖHL ist nach DIN EN ISO 9001-2015 zertifiziert.

Außerdem sind einige unserer WC-Trennwandanlagen TÜV-Süd zertifiziert. 

 

AGB:

 

Allgemeines

Für alle Aufträge gelten ausschließlich unsere, nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere auch Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind

 

1. Kaufvertrag - Wirksamkeit

Der Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluß verbindlich; für den Verkäufer ist er ebenfalls mit dem Abschluß verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum unter Angabe von sachlich gebotenen Gründen widerrufen wird. Als sachlich gebotene Gründe gelten auch Berechnungsfehler des Verkäufers (Kalkulationsirrtum), Ausfall von Vorlieferanten, Preiserhöhungen des Vorlieferanten, Modell- bzw. Materialänderungen des Vorlieferanten, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers.

 

2. Aufträge

Für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen sowie bei mündlichen Angaben ergeben, wird nicht gehaftet. Änderungen, die während der Ausführung des Auftrages bestellt werden, gehen zu Lasten des Käufers. Falls zur Ausführung des Auftrags technische Abweichungen erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, diese vorzunehmen. Etwaige Mehr- oder Minderkosten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Entwürfe und Zeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen zugängig gemacht werden; sie gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen zurückgesandt werden. Bei Nichtzustandekommen des Auftrags sind sie unverzüglich zurückzuschicken.

 

3. Preise

Alle Preise gelten ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

4. Zahlungen

Zahlungen sind entsprechend den Zahlungsvereinbarungen des Kaufvertrags zu leisten. Fehlen Vereinbarungen, so sind Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz zu vergüten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

5. Eigentumsvorbehalt - Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem noch nicht abgewickelten Vertragsverhältnis sowie sonstigen, noch nicht abgewickelten Vertragsverhältnissen Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer selbst, sondern für Dritte bestimmt sind. Der Eigentumsvorbehalt gilt im Falle der Weiterveräußerung der verkauften Ware vor der Erfüllung der vorgenannten Zahlungsverpflichtungen an einen Dritten auch diesem gegenüber. Demgemäß hat der Käufer den Empfänger der Ware ausdrücklich auf den noch bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Im Falle des Untergangs des Vorbehaltseigentums durch Weiterverarbeitung u. dgl. tritt an dessen Stelle die neue Sache. Eine aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der daraus hergestellten weiterverarbeiteten Sache entstehende Forderung gilt im Voraus als an den Verkäufer abgetreten. Abtretungen dieser Forderungen durch den Käufer an einen Dritten sind daher ausgeschlossen.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer bzw. der Empfänger pfleglich zu behandeln. Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Pfändungen ist da Pfandprotokoll beizufügen.

 

6. Lieferzeit - Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, sofern nicht ausdrücklich entsprechende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Im übrigen gelten Lieferzeiten als unverbindliche ca.-Termine. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

Die Konstruktionszeichnungen, die zur Genehmigung an den Käufer gesandt werden, müssen mit dem Einverständnisvermerk zu Auftragsbeginn vorliegen.

Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen, Fälle höherer Gewalt, Produktionsausfälle sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch im Betrieb des Vorlieferanten, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

7. Lieferung und Versand

Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk, ausgenommen Selbstlieferung des Verkäufers bei größeren Mengen aufgrund besonderer Vereinbarungen.

Bei Lieferung ab Werk geht die Gefahr mit Übergabe bzw. mit dem Verlassen des Betriebes des Verkäufers auf den Käufer über, gleichgültig, ob Abholung durch eigene Fahrzeuge oder durch eine Spedition erfolgt. Im Falle der Anlieferung durch Fahrzeuge des Verkäufers geht die Gefahr mit der Abladung auf den Käufer über. Die Lieferung gilt als vertragsgemäß erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt begründete schriftliche Einwendungen erhebt.

Sämtliche Lieferungen müssen sofort nach Fertigstellung vom Verkäufer übernommen werden. Bei größeren Aufträgen sind auf Verlangen auch Teilabnahmen durchzuführen. Werden diese verweigert, so geht die Gefahr auf den Käufer über.

 

8. Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) nur verlangen, wenn die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist endgültig fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.

Eine Haftung für Folgeschäden seitens des Verkäufers besteht nicht.

 

9. Recht auf Rücktritt

Falls sich herausstellt, daß, sei es durch ein unvorhergesehenes Ereignis, oder durch technische Schwierigkeiten, der Auftrag nicht durchführbar ist, steht dem Verkäufer das Rech zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

10. Vertragsveränderungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

 

11. Erfüllungsort

Für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort für beide Teile Würzburg.

 

12. Gerichtsstand

Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.